Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Firma Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik (im Folgenden „Elbmeer“ genannt) und ihren Kunden in Bezug auf die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik abgeschlossen werden.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von Elbmeer nur dann anerkannt, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn Elbmeer in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3. Die Mitarbeiter von Elbmeer sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen oder Zusicherungen zu machen, die über diese Geschäftsbedingungen hinausgehen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch Elbmeer. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Vertragsgegenstand
1. Elbmeer vermietet Veranstaltungs- und Medientechnik und erbringt Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik. Die Leistungen umfassen unter anderem die Projektplanung, den Aufbau und die Festinstallation technischer Anlagen sowie die technische Betreuung und Versorgung während der Veranstaltung. Elbmeer stellt hierfür qualifiziertes Personal und das notwendige technische Equipment bereit.
2. Die genauen Leistungen, Vermietungen und Preise werden im jeweiligen Vertrag festgehalten. Der Vertrag kann schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. In dem Vertrag werden insbesondere die vereinbarten Leistungen sowie die Dauer und der Ort der Veranstaltung festgehalten. Die Miete für das technische Equipment sowie die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls im Vertrag festgehalten.
3. Zusammenfassend umfasst der Vertragsgegenstand die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik durch Elbmeer. Die genauen Leistungen und Preise werden im jeweiligen Vertrag vereinbart, der schriftlich oder elektronisch abgeschlossen werden kann. Der Vertrag enthält insbesondere Angaben zur Dauer und zum Ort der Veranstaltung sowie zur Miete für das technische Equipment und zur Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen.
3. Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote von Elbmeer sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Angebote sind maximal für den in ihnen angegebenen Zeitraum gültig. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Elbmeer.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Elbmeer schriftlich, per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege, im Rahmen der Angebotsgültigkeit annimmt. Der Kunde erkennt hiermit auch ausdrücklich diese AGB an. Durch die Erteilung des Auftrags akzeptiert der Kunde verbindlich das Angebot und die darin enthaltenen Bedingungen. Die schriftliche Bestätigung des Vertragsangebots durch Elbmeer erfolgt per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege.
3. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann Elbmeer dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Erbringung der bestellten Dienstleistung.
4. Sämtliche Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Garantien und Nebenabreden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Elbmeer.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle von Elbmeer angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Mietpreise zuzüglich der Umsatzsteuer zu bezahlen, sofern der Verleiher ihm eine entsprechende Rechnung ausstellt. Der Verleiher behält sich das Recht vor, bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer die Mietpreise entsprechend anzupassen. Der Mieter wird hierüber informiert und hat das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern die Preisanpassung eine Erhöhung von mehr als 5% des ursprünglichen Mietpreises zur Folge hat. Die Preise für die Vermietung von Veranstaltungs- und Medientechnik sowie für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik sind in der jeweiligen Preisliste von Elbmeer oder im Angebot ausgewiesen.
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt Elbmeer einen Skontoabzug von 3%. Ein Skontoabzug ist jedoch nur dann möglich, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen sind.
3. Sollte der Mieter in Zahlungsverzug geraten, so ist Elbmeer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Daneben ist der Verleiher berechtigt, entstehende Mahngebühren und andere Kosten in Rechnung zu stellen, die durch den Zahlungsverzug entstanden sind. Der Mieter ist verpflichtet, diese Gebühren zu erstatten, sofern der Verzug von ihm verschuldet wurde.
4. Der Mieter ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen gegen Elbmeer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Elbmeer.
5. Liefer- und Leistungsumfang
1. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich. Elbmeer wird sich bemühen, die Lieferung und Erbringung der Dienstleistung zum vereinbarten Termin zu ermöglichen. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, wird Elbmeer den Kunden unverzüglich darüber informieren und einen neuen Liefer- oder Leistungstermin vereinbaren. Bei Nichteinhaltung der Termine hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, Elbmeer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Elbmeer behält sich das Recht vor, die Lieferung und Erbringung der Dienstleistung in angemessenen Teilen vorzunehmen, sofern dies für eine schnelle Abwicklung erforderlich ist. Eine Teillieferung oder -leistung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für die Gesamtlieferung oder -leistung.
3. Die Mietzeit für die Veranstaltungs- und Medientechnik beginnt mit der Abholung der Miettechnik durch den Kunden und endet mit der Rückgabe an Elbmeer. Der Kunde ist verpflichtet, die Miettechnik zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Verzögert sich die Rücklieferung, behält sich Elbmeer das Recht vor, den Mietpreis für die Verlängerung der Mietzeit nachzuberechnen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen verspäteter Rückgabe geltend zu machen. Bei Rückgabe der Miettechnik hat der Kunde die Miettechnik vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben. Eventuelle Schäden an der Miettechnik sind dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für Schäden an der Miettechnik, die während der Mietzeit entstehen, soweit diese nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
6. Haftung und Gewährleistung
1. Elbmeer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Mietsache bzw. Abnahme der Leistung. Innerhalb dieser Frist hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bei Mängeln, sofern diese nicht auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf Verschleiß zurückzuführen sind. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist innerhalb dieser Frist ausgeschlossen.
3. Elbmeer haftet für funktionstüchtige Geräte nur zum Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Übergabe. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch ergeben können, sind ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Miettechnik fachgerecht zu bedienen und zu nutzen. Vor Inbetriebnahme der Miettechnik hat der Kunde sicherzustellen, dass die Miettechnik für den vorgesehenen Zweck geeignet und in einwandfreiem Zustand ist.
4. Bei Einflüssen durch höhere Gewalt ist Elbmeer von der Leistungspflicht befreit, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Elbmeer liegen, unmöglich wird. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen oder der Ausfall von Zulieferern. In diesem Fall ist Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Leistungsstörung zu informieren und gegebenenfalls alternative Lösungen anzubieten.
7. Haftung des Kunden bei Anmietung von Technik
1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der gemieteten Technik entstehen, sofern diese nicht auf Verschleiß oder auf von Elbmeer zu vertretenden Umständen beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Technik pfleglich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck einzusetzen. Sollte die Technik nicht ordnungsgemäß genutzt werden oder unsachgemäß behandelt werden, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden.
2. Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Technik sorgfältig zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zu halten. Er ist verpflichtet, die gemietete Technik nur für den vereinbarten Zweck und nur von fachkundigen Personen bedienen zu lassen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Beschädigung der gemieteten Technik Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik unverzüglich zu informieren. Der Kunde haftet für jeden Verlust oder jede Beschädigung der gemieteten Technik, die während der Mietzeit auftritt, es sei denn, diese ist auf normale Abnutzung zurückzuführen oder durch Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik verursacht worden.
4. Bei Selbstbedienung der gemieteten Technik durch den Kunden wird von Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik eine Einweisung in die Bedienung der Technik in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Technik nur entsprechend der Einweisung zu bedienen.
5. Eine Untervermietung der gemieteten Technik bedarf der schriftlichen Zustimmung von Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik. Sollte Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik einer Untervermietung zustimmen, haftet der Kunde weiterhin für sämtliche Schäden und Verluste, die während der Mietzeit an der Technik entstehen.
6. Insbesondere bei Langzeitmietartikeln gewährt der Kunde Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik jederzeit Zugang zur Technik, um eine Sichtung, Prüfung oder Kontrolle der Gerätschaften vorzunehmen.
7. Der Kunde ist verpflichtet, für eine fachgerechte und ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Sollte die Stromversorgung nicht den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen des ortsansässigen Elektrizitätsversorgungsunternehmens entsprechen, ist dennoch der volle Mietpreis zu entrichten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine unsachgemäße Stromversorgung verursacht werden, es sei denn, diese sind durch Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik verursacht worden.
8. Rückgabe der Mietsache
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gemietete Technik am vereinbarten Rückgabetermin und -ort in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Technik muss gereinigt und vollständig sein, alle Zubehörteile müssen vorhanden sein und die Technik muss in der gleichen Verpackung zurückgegeben werden, in der sie geliefert wurde. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung oder Transport verursacht werden.
2. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat Elbmeer das Recht, für jeden angefangenen Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises zu verlangen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, es sei denn, die Verspätung wurde durch Elbmeer verursacht oder ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.
9. Stornierung
1. Sollte der Kunde den Vertrag bis zu 60 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt stornieren, entstehen keine Stornokosten. Bei einer Stornierung zwischen 60 und 14 Tagen vor dem Leistungszeitpunkt werden 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Leistungszeitpunkt werden 100% der vereinbarten Vergütung fällig. Zusätzlich zu den Stornierungskosten sind bereits entstandene Kosten und Gebühren vom Auftraggeber zu tragen, sofern diese durch die Stornierung entstanden sind. Elbmeer behält sich das Recht vor, keinerlei Stornierungskosten einzufordern.
2. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt Elbmeer vorbehalten, sofern der entstandene Schaden die Stornierungskosten und bereits entstandenen Kosten und Gebühren übersteigt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Elbmeer ist in diesem Fall verpflichtet, den Nachweis für den entstandenen Schaden zu erbringen.
10. Freie Mitarbeiter
1. Elbmeer arbeitet bei der Erbringung unserer Leistungen im Bereich Veranstaltungs- und Medientechnik mit freien Mitarbeitern zusammen. Elbmeer sichert vertraglich zu, dass die freien Mitarbeiter die geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die Vertraulichkeit von etwaigen Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers einhalten.
2. Bevor Elbmeer die freien Mitarbeiter einsetzt, prüft Elbmeer die freien Mitarbeiter sorgfältig auf ihre Qualifikationen und wählt sie entsprechend den Anforderungen des Auftrags aus. Bei der Auswahl berücksichtigt Elbmeer die spezifischen Fähigkeiten und Erfahrungen der freien Mitarbeiter, um eine erfolgreiche Durchführung des Auftrags sicherzustellen. Die freien Mitarbeiter stehen ausschließlich für die im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten zur Verfügung.
3. Sollten während der Auftragsdurchführung zusätzliche oder andere Qualifikationen als die ursprünglich vereinbarten benötigt werden, ist dies in Absprache mit Elbmeer zu klären. Für den Fall, dass die Qualifikationen des Mitarbeiters sich verändern, sind auch Änderungen der Vergütung möglich.
11. Versicherung
1. Um sicherzustellen, dass die gemietete Technik während der Mietzeit ausreichend abgesichert ist, ist der Kunde verpflichtet, eine Versicherung gegen alle üblichen Risiken wie Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Überspannung, Sturm, Wasser und Transport in angemessenem Umfang abzuschließen. Der Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist auf Verlangen von Elbmeer vorzulegen.
2. Die Versicherungssumme sollte mindestens dem Wiederbeschaffungswert der gemieteten Technik entsprechen. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Versicherungssumme ausreichend ist, um den Wiederbeschaffungswert abzudecken.
3. Im Falle eines Schadens tritt der Kunde seine Ansprüche aus der Versicherung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der beschädigten oder abhandengekommenen Technik an Elbmeer Veranstaltungs- und Medientechnik ab. Elbmeer nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Kunde hat die Pflicht, Elbmeer unverzüglich über den Schaden zu informieren und alle erforderlichen Schritte zur Schadensbegrenzung zu unternehmen. Sollte der Schaden durch einen Dritten verursacht worden sein, ist der Kunde verpflichtet, Elbmeer sämtliche Ansprüche gegenüber dem Dritten abzutreten.
12. Haftpflichtversicherung
1. Um mögliche Schadensfälle im Rahmen der Tätigkeit von Elbmeer oder dessen Mitarbeiter abzudecken, unterhält Elbmeer eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch die Tätigkeit von Elbmeer oder dessen Mitarbeiter verursacht werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Elbmeer von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern diese nicht durch die Haftpflichtversicherung von Elbmeer gedeckt sind und der Kunde für den Schaden verantwortlich ist. Das bedeutet, dass der Kunde im Falle von Schadensersatzforderungen Dritter, die nicht von der Haftpflichtversicherung von Elbmeer gedeckt sind, für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Der Kunde stellt Elbmeer in diesem Fall von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die volle Verantwortung für den Schaden.
13. Nutzung als Referenz
1. Durch die Annahme dieses Vertrags stimmt der Auftraggeber zu, dass wir ihn als Referenz für unsere Dienstleistungen nutzen dürfen. Dies schließt das Recht ein, das Logo des Auftraggebers und einen Verweis auf die Webseite des Auftraggebers auf unserer Homepage oder in sonstigen Marketingmaterialien zu verwenden.
2. Diese Zustimmung beinhaltet, dass wir ohne gesonderte Benachrichtigung oder weitere Zustimmung des Auftraggebers angemessen und im Einklang mit geltenden Datenschutzgesetzen auf die Zusammenarbeit hinweisen dürfen.
3. Der Auftraggeber bestätigt und stimmt zu, dass die Nutzung seines Logos und der Verweis auf seine Webseite keinen Verstoß gegen die Rechte Dritter darstellen und der Auftraggeber alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen für die Nutzung dieser Elemente durch uns besitzt.
4. Der Auftraggeber hat das Recht, diese Zustimmung zur Nutzung als Referenz jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall wird der Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen und wir werden alle Hinweise auf den Auftraggeber aus unseren Marketingmaterialien entfernen.
5. Im Falle eines Widerrufs der Zustimmung wird die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
6. Änderungen oder Ergänzungen dieses Paragraphen bedürfen der Schriftform.
14. Datenschutz
1. Elbmeer legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden und verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet werden. Elbmeer setzt dabei angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
2. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und diese gegebenenfalls berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Elbmeer wird dem Kunden auf Anfrage alle über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten mitteilen und auf Wunsch berichtigen, sperren oder löschen.
3. Im Rahmen von Veranstaltungen behält sich Elbmeer das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen zu machen und diese zum Zwecke der Dokumentation, des Qualitätsmanagements und zur Eigenvermarktung zu verwenden. Elbmeer stellt dabei sicher, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und dass die Betroffenen über die Aufnahmen informiert werden. Sollte der Kunde der Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Veranstaltung widersprechen, wird Elbmeer dies berücksichtigen und die Aufnahmen entsprechend behandeln.
15. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das deutsche Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
4. Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache. Alle Dokumente und Korrespondenzen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, erfolgen in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen sind unverbindlich und dienen lediglich zur Information. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.
Stand: April 2023